Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente
Wer künftig weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen möchte, vergrößert durch die Anghebung der Regelaltersgrenze die Rentenlücke. Die Rentenlücke zu schließen ist Aufgabe einer vernüftigen Altersvorsorge. Um dies zu gewährleisten, muß man die Rentenlücke berechnen.
Um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung auch in Zukunft gewähren zu können, wurde u.a. auch beschlossen das Eintrittsalter für die Regelaltersrente stufenweise anzuheben. Somit wird nach der Übergangsphase das 67. Lebensjahr als Grenze für die Regelaltersrente gelten. (weiterlesen…)