Suchen

Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente

Wer künftig weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen möchte, vergrößert durch die Anghebung der Regelaltersgrenze die Rentenlücke. Die Rentenlücke zu schließen ist Aufgabe einer vernüftigen Altersvorsorge. Um dies zu gewährleisten, muß man die Rentenlücke berechnen.

Um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung auch in Zukunft gewähren zu können, wurde u.a. auch beschlossen das Eintrittsalter für die Regelaltersrente stufenweise anzuheben. Somit wird nach der Übergangsphase das 67. Lebensjahr als Grenze für die Regelaltersrente gelten.

Für vor 1947 Geborene ändert sich nichts, für sie verbleibt die Regelaltersrente bei 65 Jahren. Von 1947 an steigt dann das Renteneintrittsalter um einen Monat pro Jahrgang, womit ein 1959 Geborener bereits ein Jahr länger zu arbeiten hat. Ab dem Jahrgang 1959 wird dann das Renteneintrittsalter um 2 Monate pro Jahrgang erhöht, bis die neue Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht ist. Für diejenigen, die bis zum 01.01.1955 geboren wurden und vor dem 01.01.2007 bereits Altersteilzeit vereinbart hatten, gilt weiterhin das 65 Lebensjahr als Regelaltersgrenze.

Weitere Informationen zur Rente mit 67.

• • •

» Versicherungsvergleich « und Lexikon