Direktversicherung
Bei der Direktversicherung gilt es zu unterscheiden zwischen Verträgen, die bereits vor dem 01.01.2005 bestanden und jenen, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden. Durch das Alterseinküftegesetz hat sich die steuerliche Betrachtung von Direktversicherungen komplett verschoben.
Für Verträge vor dem 01.01.2005 gilt:
- die Möglichkeit zur Pauschalversteuerung mit 20% bleibt erhalten
- Auszahlungen sind steuerfrei
- Kapitalwahlrecht
- seit 2004 wird auf Kapitalauszahlungen der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben
Direktversicherungen ab dem 01.01.2005:
- Steuerfreiheit der Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten
- zusätzlich neu eingeführter Steuerfreibetrag in Höhe von 1800 €
- Leistungen nur noch als Rentenzahlung
- Leistungen werden mit persönlichem Steuersatz versteuert
Direktversicherungen sind privatrechtliche Rentenversicherungsverträge, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für den Arbeitnehmer als versicherte Person abschließt. Werden die Beiträge durch Entgeltumwandlung entrichtet, so hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf die Leistung aus der Versicherung.