Kapitalanlagen, Abgeltungssteuer
Mit dem Unternehmenssteuer-Reformgesetz 2008 wurden die notwendigen Änderungen geschaffen, daß die Kapitalertragssteuer ab 2009 durch die Abgeltungssteuer ersetzt werden kann. Mit der Abgeltungssteuer sind dann die Steuerschulden auf Kapitalerträge, wie der Name besagt, abgegolten.
Als Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte beträgt der Steuersatz zur Abgeltungssteuer bei 25 % plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer, unabhängig vom Einkommenssteuersatz des Einzelnen.
Der Abgeltungssteuer unterliegen neben Zinsen und Dividenden auch private Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren.
Über das Veranlagungswahlrecht können Sparer, deren persönlicher Steuersatz unter den mit der Abgeltungssteuer angepeilten 25% liegt, beantragen, die Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.