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Kapitalanlagen, Kapitalertragssteuer

Bei normalen Kapitalanlagen (also nicht als Rentenversicherung abgeschlossen) wird der Zinsertrag steuerpflichtig. Aufwendungen in solche Sparformen wirken sich weder steuermindernd aus noch werden die Sparbeiträge hierzu gefördert.

Zinserträge aus solchen Sparverträgen werden mit der Kapitalertragssteuer von 30% versteuert.
Für ledige sind 750 €, für verheiratete 1500 € Zinsen pro Jahr steuerfrei. Anstelle der Kapitalertragssteuer tritt ab dem 01.01.2009 die neue Abgeltungssteuer.

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