Pensionsfonds
Auch Pensionsfonds können genutzt werden, um die auftretende Rentenlücke zu schließen. Vor Abschluß einer Altersvorsorge empfiehlt es sich, die Rentenlücke zu berechnen.
Pensionsfonds werden in Form einer Aktiengesellschaft oder als Pensionsfonds auf Gegenseitigkeit geführt. Obwohl sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen bietet die Pensionsfonds-Kapaitalanlageverordnung dem Pensionsfonds doch ein breites Spektrum an Anlagemöglichkeiten.
Vom Arbeitgeber wird mit dem Pensionsfonds für den Arbeitnehmer ein Vertrag geschlossen. Der Arbeitnehmer hat auf diesen Vertrag einen Rechtsanspruch. Geregelt werden diese Leistungen in Pensionsplänen, die als defined benefit Vertrag (leistungsbezogen) oder als defined contribution Vertrag (beitragsbezogen) abgeschlossen werden.
- defined benefit Vertrag: der Arbeitnehemer erhält eine feste Zusage auf eine Leistung, für deren Finanzierung allein der Arbeitgeber verantwortlich ist
- defined contribution Vertrag: ein bestimmter Betrag wird vom Arbeitgeber bezahlt, aus dem sich dann die Rente bestimmt.
Pensionsfonds sind sowohl arbeitgeberfinanziert als auch als Entgeltumwandlung zulässig, bei der Entgeltumwandlung wird in aller Regel die contribution benefit Variante gewählt.
Beiträge zu Pensionsfonds sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Leistungen aus Pensionsfonds sind als sonstige Bezüge nachgelagert zu versteuern.
Weitere Informationen zu Fonds im Rentenalter können im Internet schnell gefunden werden.