Pensionskasse
Eine Pensionskasse kann von einem oder mehreren Unternehmen als rechtsfähige Versorgungseinrichtung auf Basis eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder Aktiengesellschaft gegründet werden.
Offenen Pensionskassen können sich Unternehmen anschliessen, diese sind meist von Versicherugsgesellschaften eingerichtet. Die Einrichtung einer eigenen Pensionskassen rechnet sich aufgrund des Aufwandes und der geforderten Kapitalausstattung (die Pensionskasse unterliegt der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nur für Grossbetriebe.
Aus der Pensionskasse erhalten Versorgungsberechtigte Rentenleistungen als Hinterbliebenen-, Invaliden-, oder Altersversorgung.
- Zur Pensionskasse können Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. Einzahlungen bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Zusätzlich gilt noch ein Festbetrag von 1800 €, der ebenfalls steuerfrei umgewandelt werden kann.
- Beide Durchführungswege, sowohl arbeitgeberfinanziert als auch Entgeltumwandlung sind bei der Pensionskasse möglich. Bei der Arbeitgeberfinanzierung bekommt der Arbeitnehmer die Beiträge vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt bezahlt. Bei der Entgeltumwandlung wird zwischen Mitarbeiter und Abeitgeber vereinbart, dass ein Teil des Bruttogehaltes oder Sonderzahlungen als Beitrag zur Pensionskasse eingezahlt wird.
- Auf die Beiträge sparen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bis zu einer Beitragshöhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze auch noch die anteiligen Sozialabgaben. Die Regelung wonach die Sozialabgabenfreiheit ab 2008 wegfallen sollte wurde gekippt.
- Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können unter den allgemein bestehenden Anforderungen für die Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung, wie z.B. Angemessenheit in die Pensionskasse aufgenommen werden.Gegenüber der Unterstützungskasse muss bei der Gesellschfater-Geschäftsführerversorgung in der Pensionskasse kein weiterer Arbeitnehmer als versorgungsberechtigt einbezogen werden.