Private Rentenversicherung, Besteuerung von Kapitalzahlungen
Kapitalauszahlungen aus privaten Rentenversicherungen müssen seit dem Alterseinkünftegesetz auch nachgelagert versteuert werden. Gegenüber normalen Kapitalanlangen hat man in Rentenversicherungen den Vorteil, daß man bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen nur auf einen Teil der Kapitalerträge Steuern bezahlt.
Der Teil der Kapitalauszahlung, der als Kapitalertrag versteuert werden muß, wird dann mit dem iundividuellen Steuersatz jedes Einzelnen belegt. Der Kapitalertrag der Auszahlung ist nur zu 50% steuerpflichtig, wenn die Laufzeit des Vertrages mindesten 12 Jahre beträgt und die Auszahlung frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres vorgenommen wird.