Riester-Rente als Eigenheimförderung, Wohn Riester
Wohn Riester:
rückwirkend zum 01.Januar 2008 wird neben den Zulagen und Steuererleichterungen fürs Rentenalter die Riester Förderung auch für den Eigenheimerwerb genutzt werden. Nach Streichung der Eigenheimzulage fördert der Staat nun doch wieder den Kauf respektive Bau von selbstgenutztem Wohneigentum.
Selbstgenutzt ist hierbei das Schlüsselwort, denn für den Wohnungs- oder Hauserwerb zur Vermietung ist keine Förderung vorgesehen.
Bei bestehenden Riester-Renten kann ab Erreichen eines Sparguthabens von mindesten 15000 € das Geld aus dem Riester Vertrag genommen und als Eigenkapital genutzt werden. Die Riester Grundzulage in Höhe von 154 € sowie die Zulagen für Kinder in Höhe von 185 € ( 300 € für Jahrgänge ab 2008 ) können zur Tilgung eines Hypothekendarlehens herangezogen werden.
Nach Rückführung des Darlehens wird dann normal die Riester Rente weiter bespart.
Statt den Zulagen kann aber auch der zusätzliche Sonderausgabenabzug in Höhe von 2100 € ( seit 2008 ) genutzt werden. Je nach Steuersatz kann die Ersparnis hier größer als bei den direkten Zulagen.
Die nachgelagerte Besteuerung der Riester Förderung bleibt jedoch auch beim Wohn Riester bestehen. So werden Zulagen und Steuerersparnisse über die Laufzeit addiert und mit 2 % Verzinsung hinterlegt. Das so errechnete Kapital wird dann im Rentenalter zur Versteuerung fällig.
Hierbei sind 2 Varianten vorgesehen:
- zahlt man die Steuerschuld auf einen Schlag, so werden nur 70 % des errechneten geförderten Kapitals besteuert
- man kann auch die Steuerschuld über maximal 23 Jahre verteilt begleichen, muß dann jedoch die volle Steuerschuld entrichten.
Nach Verabschiedung des Wohn Riester werden nun Bausparkassen Produkte entwickeln, die förderfähig sind. Die Wohnungsbauprämie soll, zweckgebunden, auch auf den Wohn Riester gewährt werden.