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Riester Rente, die Förderung

Im Jahr 2004 und 2005 wurden als Grundzulage maximal 76 € gutgeschrieben, für die Jahre 2006 und 2007 waren maximal 114 € als Grundzulage zu erhalten. Seit dem Jahr 2008 kann man bei erfüllten Voraussetzungen maximal 154 € als Grundzulage erhalten.

Auch die Kinderzulagen wurden ab der Einführung der Riester Rente gesteigert. Im Jahre 2004 und 2005 wurden bei Erfüllung der Voraussetzungen pro Kind maximal 92 € gutgeschrieben, 138 € maximal für die Jahre 2006 und 2007 pro Kind und seit dem Jahr 2008 maximal 185 € pro Kind.

Zusätzlich kann man in der Riester Rente über einen Sonderausgabenabzug Steuern sparen. Ist die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher als die gewährte Zulage, wird die Differenz als Steuerersparnis rückvergütet.

Der Sonderausgabenabzug war für die Jahre 2004 und 2005 auf 1050 €, für die Jahre 2006 und 2007 auf 1575 € und ist seit dem Jahr 2008 auf 2100 € begrenzt.

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