Riester Rente, Voraussetzungen
Um bei der Riester Rente (Förderrente, Zulagenrente) in den Genuß der vollen Förderung zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anfangs mußten mindestens 2 % (2004 und 2005) des Bruttoeinkommens eingezahlt werden, dann 3% (2006 und 2007) und seit 2008 sind 4% umzuwandeln, um die volle Zulage erhalten zu können.
Weitere, wichtigste Voraussetzung ist das erzielen eines sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Als nicht förderungsberechtigt kann man über seinen förderungsberechtigten Ehegatten dennoch in den Genuß der Riesterförderung kommen.
Um die zugestandene Förderung nicht wieder zu verlieren, darf der Vertrag nicht vor Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Auch darf der Vertrag nicht beliehen werden.
Als die Riester Rente beschlossen wurde, mußten Versicherungsgesellschaften und Banken für ihre Produkte ein Verifizierungsverfahren durchlaufen, beim dem geprüft wurde, ob die Anforderungen an ein Riester Produkt erfüllt werden.
Eine der Anforderungen seitens des Gesetzgebers war, daß bei Inanspruchname des Vertrages nur monatliche Rentenzahlungen vereinbart sein dürfen. Zwischenzeitlich sind jedoch auch Kapitalauszahlungen, jedoch nur in begrenzter Höhe, möglich.