Riester Rente, Vorsicht geboten
Einige Tücken bei Angeboten zur Riester Rente sind zu beachten. Zum Einen gibt es Gesellschaften, Versicherungen und Banken, die mehrere Riester Produkte zur Auswahl haben. So sollte man darauf achten, daß wenn man aufgrund eines Testurteils o.ä. sich an einen bestimmten Anbieter wendet, man dort auch das getestete Produkt abschließt.
Eine weitere Gefahr lauert in der Einberechnung der Zulagen in dem unterbreiteten Angebot. Eine Versicherungsgesellschaft kann in der Hochrechnung nicht wissen, wann eine Zulage seitens des Finanzamtes auf dem Vertrag gutgeschrieben wird und ab wann demnach dadurch auch eine Rendite erwirtschaftet werden kann.
Bei Kinderzulagen wird in der Angebotserstellung oft nicht berücksichtigt, daß diese Zulagen nur zeitlich begrenzt gezahlt werden. Das bedeutet, daß die hochgerechneten Leistungen aus der Riester Rentenversicherung allenfalls vage sein können.
Daß sich jedoch eine Riester Rente über die Zulagen für Geringverdiener und kinderreiche Familien rechnet ist unumstritten. Aber auch für Besserverdiener rechnet sich eine Riester Rente in der Regel aufgrund des Sonderausgabenabzugs.