Riester Rente, Zulagenrente, Förderrente
Die Riester Rente wurde so nach dem Arbeitsminister Walter Riester benannt und ist auch unter den Namen Zulagenrente und Förderrente bekannt. Mit der Riester Rente wurde eine Möglichkeit geschaffen, mit Hilfe von direkten staatlichen Zulagen und/oder Steuervorteilen fürs Alter vorzusorgen. Die Riester Rente wurde eingeführt, um die mit der Rentenreform 2002 beschlossene Absenkung des Rentenniveaus abzufedern.
Die Höhe der Zulagen hängt von dem eingezahlten Kapital im Verhältnis zum Einkommen ab. Desweiteren werden die Zulagen nur gewährt, wenn der Vertrag mindestens bis zum 60. Lebensjahr läuft. Zudem sind in der Riester Rente für den Leistungsbezug lediglich monatliche Rentenzahlungen vorgesehen. Bei Inanspruchnahme des Vertrages vor Erreichen des 60. Lebensjahres werden alle Zulagen und Steuervorteile zur Rückzahlung fällig.
Zudem werden die Rentenleistungen aus der Riester Rente nachgelagert, also bei Rentenbezug steuerpflichtig.
Unverbindliches Angebot zur Riester Rente
Es empfiehlt sich, eine Riester-Rente so früh wie möglich abzuschließen. Die monatlichen Einzahlungen können individuell reguliert werden, sodass es auch Berufseinsteigern möglich ist, die Riester-Rente zu finanzieren.
Eine nicht ganz unwichtige Tatsache ist die, dass das in die Riester-Rente fließende Geld in der Ansparphase nicht als Vermögen zählt und somit vor Pfändungen geschützt ist. Auch wird es nicht mit einberechnet, wenn es um die Berechnung von Leistungen wie z.B. Bafög geht.