Rürup Rente Besteuerungstabelle
Rürup Rente:
Leistungen aus der Rürup Rente werden ab 2005 zu 50 % versteuert. In den Folgejahren steigt der zu versteuende Anteil schrittweise.
Dafür sind die Beiträge zur Rürup Rente steuerlich absetzbar, siehe hierzu:
Der zu versteuernde Anteil der Leibrente wird im 2. Rentenbezugsjahr ermittelt und verbleibt dem Rentenbezieher ein Leben lang.
Ab dem Jahr 2040 unterliegen die Leistungen aus der Basisrente dann zu 100 % der Versteuerung.
Rürup Rente Besteuerungstabelle:
Jahr des Rentenbeginns……….Besteuerungsanteil in %
…………2005…………………………………………..50
…………2006…………………………………………..52
…………2008…………………………………………..56
…………2010…………………………………………..60
…………2012…………………………………………..64
…………2014…………………………………………..68
…………2016…………………………………………..72
…………2018…………………………………………..76
…………2020…………………………………………..80
…………2022…………………………………………..82
…………2025…………………………………………..85
…………2030…………………………………………..90
…………2035…………………………………………..95
…………2040…………………………………………100
Jahr für Jahr wird in 2% Schritten der Besteuerungsanteil erhöht, bis im Jahr 2020 ein Besteuerungsanteil von 80 % erreicht ist.
Von 2020 bis 2040 wird der Besteuerungsanteil jährlich nur noch um ein Prozent erhöht, bis ab dem Jahr 2040 somit die 100%-ige Besteuerung der Leibrenten aus der Basisversorgung erreicht wird.
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