Rürup Rente Steuerfreiheitstabelle
Bis zu 20000 € pro Jahr können, bei Erfüllen der Voraussetzungen, pro Jahr steuerlich begünstigt in die Rürup Rente oder Basisrente eingezahlt werden. Bis zum Jahr 2025 werden die Beiträge nur zu einem gewissen Prozensatz angerechnet. Wieviel in welchem Jahr zeigt nachfolgende Steuerfreiheitstabelle:
Rürup Rente Steuerfreiheitstabelle:
Jahr………steuerfreier Anteil in %……..max. absetzbarer Betrag
2005…………………60…………………………………….12000 €
2007…………………64…………………………………….12800 €
2009…………………68…………………………………….13600 €
2011…………………72…………………………………….14400 €
2013…………………76…………………………………….15200 €
2015…………………80…………………………………….16000 €
2017…………………84…………………………………….16800 €
2019…………………88…………………………………….17600 €
2021…………………92…………………………………….18400 €
2023…………………96…………………………………….19200 €
2025……………….100…………………………………….20000 €
Für Ehegatten verdoppelt sich der maximale Höchstbeitrag. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer können den Höchstbeitrag, reduziert um den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, geltend machen.
Für Vorsorgeaufwendungen, z.B. zur Kranken-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von max. 1500 € für Arbeitnehmer und 2400 € für Selbstständige.
Leistungen aus der 1. Schicht (Rürup Rente) sind steuerpflichtig. Ab 2005 erhöht sich Jahr um Jahr der Besteuerungsanteil, siehe hierzu:
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