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Rürup Rente, Voraussetzungen

Rürup Rente:

  • die Rürup-Rente oder auch Basisversorgung (Basisrente) bietet unter bestimmten Vorraussetzungen die Möglichkeit, Steuervorteile zu nutzen um für das Rentenalter Alter vorzusorgen. Es ist möglich sowohl eine Berufsunfähigkeitsabsicherung als auch eine Hinterbliebenrente miteinzuschliessen.

Vorraussetzungen:

  • es sind nur monatliche Rentenzahlung möglich ( es besteht kein Kapitalwahlrecht )
  • Rentenleistungen zur Altersrente dürfen frühestens ab vollendetem 60. Lebensjahr beziehbar sein
  • Versorgungsansprüche dürfen nicht vererbbar, beleihbar, übertragbar oder veräusserbar sein

Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen können ab 2005 die Beiträge anteilig stufenweise bis zu einem Höchstbetrag steuerlich abgesetzt werden. Die Leistungen aus der Basisversorgung (Basisrente) unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.

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