Zunehmende Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Daß unser Sozialsystem ins Wanken geraten mußte, war schon seit etlichen Jahren bekannt. Bereits vor weit über 25 Jahren konnte ein aufmerksamer Schüler im Sozialkundeunterricht erfahren, daß aufgrund der Bevölkerungsstruktur in Deutschland das Sozialsystem in extreme Finanzierungsnöte gelangen wird.
Die Wiedervereinigung Deutschlands sowie die schlechte Konjunktur in den Folgejahren haben diese Situation noch zusätzlich verschärft.
Die Rentenlücke wird seitdem zunehmend größer, oft auch aufgrund von Arbeits-Lebensläufen, die keine ununterbrochene Sozialversicherungsmitgliedschaft vorweisen.
Wurden in der Vergangenheit die Defizite der gesetzlichen Rentenversicherung noch über Steuererhöhungen und höhere Staatszuschüsse aufgefangen, konnten diese Maßnahmen auch nicht auf Dauer finanziert werden.
So wurden in den vergangenen Jahren etliche Kürzungen und Einschränkungen bezüglich der Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen. Und auch in Zukunft werden weitere Einschnitte folgen.
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde der wohl nicht letzte Schritt zur Reformierung unternommen. Seither sind zwar vorhandene Möglichkeiten zur Altersvorsorge gestärkt und auch neue geschaffen worden, jedoch im gleichen Zuge dem Bürger die Steuerfreiheit auf Lebensversicherungen nach 12 Jahren Laufzeit genommen worden.
Alle zusätzlichen Förderungen, die geschaffen worden sind, sind letztendlich doch nur Maßnahmen, daß die Auswirkungen der Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht allzu gravierend ausfallen. Doch werden bereits Befürchtungen laut, daß in künftigen Generationen eine Welle von Altersarmut auf unsere Gesellschaft zurollt.
Einschränkungen innerhalb der GRV (gesetzliche Rentenversicherung) im Überblick:
1978:
- Senkung der allgemeinen Bemessungsgrundlage
- Halbierung des Rentenwertes für schulische Ausbildungen
1983:
- Halbierung des Zuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung für Rentenbezieher
1984:
- Streichung der Berufsunfähigkeitsrente und der Erwerbsunfähigkeitsrente für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Kürzung der Anrechnungszeiten für Ausbildung auf 7 Jahre ab dem 16. Lebensjahr
1986:
- Vereinheitlichung und faktische Kürzung der Witwenrente und Witwerrente
1992:
- Änderund der Rentenanpassungsformel, Anpassung an Nettolöhne anstatt Bruttolöhnen
1997:
- Erneute Kürzung der Anrechnung von Ausbildungszeiten auf 3 Jahre ab dem 17. Lebensjahr
1999:
- Beschluß zur Anpassung der Rentensteigerung an die Inflationsrate für die Jahre 2000 und 2001
2001:
- Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente werden für alle gestrichen, die am 01.01.2001 noch keine 40 Jahre alt sind, stattdessen Einführung der Erwerbsminderungsrente
- Kürzung der Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente für alle, die am 01.01.2001 bereits mindestens 40 Jahre alt waren
- Statt Rentenanpassung an Inflationsrate Beschluß zur Senkung des Rentenniveaus
- Dafür Beschluß zur Einführung der sogenannten Riester Rente (Förderrente, Zulagenrente)
2003:
- Beitragserhöhung zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,1 % auf 19,5 %
2004:
- Auszahlung der Rentenleistungen erst am Monatsande statt am Monatsanfang seit April 2004
- geplante Rentenerhöhung zum 01.07.2004 wird nicht vorgenommen
- Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung wird verabschiedet, dadurch Beschluß zur Senkung des Rentenniveaus
- Rentner tragen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung