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» Direktzusage

Bei einer Direktzusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Eintritt eines Versorgungsfalles eine Leistung zu, die er als Rückstellung in der Firma bilanzieren muß. Der Arbeitgeber kann Versorgungsleistungen über eine Rückdeckungsversicherung absichern. Diese kann als Einzelrückdeckungsversicherungen oder als Kollektivrückdeckungsversicherung abgeschlossen werden.

 

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» Unterstützungskasse

Als rechtsfähige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines Vereins, einer GmbH oder einer Stfitung, sagt die Unterstützungskasse Leistungen zur Alters-, Invaliden-, oder Hinterbliebenenversorgung zu, auf deren Leistungen jedoch kein Rechtsanspruch gewährt wird. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden Leistungen, wie der Name besagt, über eine entsprechende Rückdeckungsversicherung abgesichert werden.

 

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