» Direktzusage
Bei einer Direktzusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Eintritt eines Versorgungsfalles eine Leistung zu, die er als Rückstellung in der Firma bilanzieren muß. Der Arbeitgeber kann Versorgungsleistungen über eine Rückdeckungsversicherung absichern. Diese kann als Einzelrückdeckungsversicherungen oder als Kollektivrückdeckungsversicherung abgeschlossen werden.