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» Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente

Wer künftig weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen möchte, vergrößert durch die Anghebung der Regelaltersgrenze die Rentenlücke. Die Rentenlücke zu schließen ist Aufgabe einer vernüftigen Altersvorsorge. Um dies zu gewährleisten, muß man die Rentenlücke berechnen.
Um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung auch in Zukunft gewähren zu können, wurde u.a. auch beschlossen das Eintrittsalter für die […]

 

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» Pensionsfonds

Auch Pensionsfonds können genutzt werden, um die auftretende Rentenlücke zu schließen. Vor Abschluß einer Altersvorsorge empfiehlt es sich, die Rentenlücke zu berechnen.
Pensionsfonds werden in Form einer Aktiengesellschaft oder als Pensionsfonds auf Gegenseitigkeit geführt. Obwohl sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen bietet die Pensionsfonds-Kapaitalanlageverordnung dem Pensionsfonds doch ein breites Spektrum an Anlagemöglichkeiten.

 

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