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» Kapitalanlagen, Kapitalertragssteuer

Bei normalen Kapitalanlagen (also nicht als Rentenversicherung abgeschlossen) wird der Zinsertrag steuerpflichtig. Aufwendungen in solche Sparformen wirken sich weder steuermindernd aus noch werden die Sparbeiträge hierzu gefördert.

 

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» Pensionsfonds

Auch Pensionsfonds können genutzt werden, um die auftretende Rentenlücke zu schließen. Vor Abschluß einer Altersvorsorge empfiehlt es sich, die Rentenlücke zu berechnen.
Pensionsfonds werden in Form einer Aktiengesellschaft oder als Pensionsfonds auf Gegenseitigkeit geführt. Obwohl sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen bietet die Pensionsfonds-Kapaitalanlageverordnung dem Pensionsfonds doch ein breites Spektrum an Anlagemöglichkeiten.

 

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» Riester-Rente als Eigenheimförderung, Wohn Riester

Wohn Riester:
rückwirkend zum 01.Januar 2008 wird neben den Zulagen und Steuererleichterungen fürs Rentenalter die Riester Förderung auch für den Eigenheimerwerb genutzt werden. Nach Streichung der Eigenheimzulage fördert der Staat nun doch wieder den Kauf respektive Bau von selbstgenutztem Wohneigentum.

 

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